Fachtitel SGPO
Berufsleute mit einer Psychotherapieausbildung (abgeschlossen und anerkannt) können grundsätzlich bei der SGPO den Titel «Psychoonkologische*r Psychotherapeut*in SGPO» beantragen, sofern die im Titelreglement beschriebenen Bedingungen erfüllt sind. Mit diesem Titel weisen sie aus, dass sie von Krebs betroffene Personen und ihre Angehörigen psychotherapeutisch begleiten und behandeln können.
Berufsleute ohne Psychotherapieausbildung können mit dem Erfüllen aller weiteren Bedingungen (siehe Titelreglement) den Titel «Psychoonkologische*r Berater*in SGPO» beantragen. Sie weisen aus, dass sie die Kompetenz erworben haben, Krebsbetroffene und Angehörige psychoonkologisch zu begleiten und zu beraten.
Die Fachtitel «Psychoonkologische*r Psychotherapeut*in SGPO» und «Psychoonkologische*r Berater*in SGPO» sind ein Ausweis einer Zusatzkompetenz, aber berechtigen nicht zur Abrechnung einer spezifischen Krankenkassenleistung. Leider gibt es bis heute keine psychoonkologische Leistung, die zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden kann. Leistungen, die von der Krankenkasse (Grund- wie Zusatzversicherung) übernommen werden, gehören zum Leistungskatalog aus dem Grundberuf (ärztliche, psychologische, pflegerische, sozialarbeiterische Leistungen). Private Verrechnung psychoonkologischer Begleitung oder Beratung ist im Rahmen der Vereinbarung mit den Patienten/Klienten möglich.
Antrag Fachtitel SGPO
Für einen Titelantrag füllen Sie bitte das Antragsformular vollständig aus (herunterladen und lokal speichern) und schicken Sie es an die Geschäftsstelle der SGPO.
Anträge können erst nach Erhalt aller benötigten Unterlagen (Zeugnisse, Bestätigungen) und Eingang der Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- bearbeitet werden. (Postkonto SGPO, Basel, Nr. 90-178316-3)
SGPO Titelträger:innen
Auf der Liste Titelträger:innen finden Sie die Adressen aller zertifizierten SGPO-Mitglieder.